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Das Genussrauchen und die Mär des freien Menschen

Europäer lernten Tabak bereits bei ihren ersten Begegnungen mit den Menschen Amerikas kennen. Als Christoph Columbus am 12. Oktober 1492 auf den Bahamas landete, brachten die Inselbewohner ihm Präsente, darunter auch Tabakblätter. Mit diesem Geschenk konnte Columbus erst etwas anfangen, als zwei seiner Männer (Luis de Torres und Rodrigo de Xeres) sahen, wie sich Einheimische auf der Insel Kuba die Blätter in den Mund stecken, diese anzünden und dann den Rauch „tranken“.

Der neu kennengelernte Genuss brachten Columbus und Xeres nur Ärger. Man glaubte den aus dem Mund und Nase Qualmenden mit dem Teufel im Bund und verriet diese an die heilige Inquisition. Dennoch verbreitete sich das Rauchen auf dem Kontinent.
1590 verhängte Papst Urban VII das erste Verbot in Europa: Bei Tabakkonsum in Kirchennähe drohte die Exkommunition. Da aber Papst Benedikt XIII 1724 selbst dem Tabakrauchen verfallen war, erlaubte er den Priestern das Rauchen wieder.

1575 wurde für die Kirchen in Mexiko ein erstes Verbot gegen das Rauchen erhoben, da man in der „heidnischen Sitte“ des Rauchens eine Entweihung der Kirchen sah. Spätere Kontrollversuche wurden oft auf Grund von wirtschaftlichen und politischen Ideen angestrengt.

In der Schweiz wurden noch im 16. Jahrhundert erwischte Raucher in die "Trülli" (ein Käfig auf zwei Achsen gelagert, welcher schnell gedreht wurde) gesteckt, bis sich die Delinquenten übergeben mussten.
London war zu einem führenden Tabakhandelszentrum angewachsen und das Pfeiferauchen in Großbritannien sehr schnell zur weit verbreiteten Sitte geworden. Tabak war ein teures Gut, um die Wende vom 16. zum 17. Jahrhundert den zehnfachen Preis von Pfeffer wert. Jakob I., zu dieser Zeit König von England, veröffentlichte 1603 seine Schrift „Der Rauchgegner oder ein königliches Scherzstück über den Tabak“, eine Streitschrift gegen den Tabak. Der König brachte seine Abscheu dem Tabak und seine Verachtung den „ausschweifenden und liederlichen“ Rauchern gegenüber zum Ausdruck und bezweifelte dessen medizinische Wirkung. Der erste Versuch eines Tabakverbotes geschah dann in Form von Erhöhungen des Einfuhrzolles um 4000%. Die Auswirkung war, dass die Zahl der legalen Importe sank und mit ihnen auch die königlichen Einnahmen. Stattdessen wuchs der Schmuggel, die Ware wurde gestreckt, und der Konsum stieg weiter an. 1608 wurden die Zölle wieder gesenkt und die Steuer für den Tabak zu einer bedeutsamen königlichen Einnahmequelle.

Im Jahr 1647 durften die Bürger der US Amerikanischen Kolonie Connecticut nur einmal täglich rauchen, und nur, wenn niemand zusah. 1650 durfte erst ab dem vollendeten 21. Lebensjahr geraucht werden.
Im Jahr 1675 richtete der Stadtrat von Bern die "Chamber de Tabac" ein, die sich um die Vergehen von Rauchern kümmerte. Ihnen drohten dieselben Strafen wie Ehebrechern.
In Deutschland wurde die neue Gewohnheit des Rauchens anfänglich mit Verwunderung begutachtet, weitete sich dann aber schnell aus. Die Soldaten des Dreissigjährigen Krieges machten sie in der gesamten Bevölkerung bekannt, bei jung und alt, Mann oder Frau. Um die Mitte des 17. Jahrhunderts gab es in Kursachsen, Bayern, den habsburgischen Erblanden in Österreich und vielen Kleinfürstentümern Verbote des Verkaufs von Tabak. Erlaubt war nur die Abgabe in Apotheken, wenn der Tabak als Medizin verkauft wurde. Jede Missachtung dieser Kontrollversuche wurde mit einer Geldstrafe (in Köln beispielsweise 50 Goldgulden), Arrest und Zwangsarbeit bestraft. Diese Kontrollversuche nützten jedoch wenig, sie wurden nie ernsthaft beachtet, da die Anzahl der Konsumenten zu groß war.

In Russland, China, Japan und der Türkei wurde mit härteren Mitteln gegen den Tabak und seine Verbreitung vorgegangen. Der Tabak wurde in diesen Regionen mit dem Einfluss der europäischen Kolonialmächte in Verbindung gebracht, die es zurückzudrängen galt. Nachdem bereits Sultan Osman II. Tabakgenuss durch Erlass verbot, griff sein Nachfolger Murad IV. zu drastischeren Maßnahmen, ließ 1633 alle Tabakhäuser niederreißen und bedrohte Raucher mit der Todesstrafe, angeblich patrouillierte der Herrscher persönlich in Zivil in den Strassen von Istanbul und erschlug mit einer Keule jeden, den er beim Tabakgenuss erwischte. Dem lagen auch keineswegs religiöse Motive zugrunde, zumal sich ein Tabaksverbot aus dem Koran nur schwer herleiten lässt. In Russland wurde in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts der Tabakkonsum vom Klerus als Todsünde angesehen und mit dem Aufreißen der Nase und dem Aufschneiden der Lippe bestraft.
Die Regierenden und Händler erkannten dann aber, dass sich mit dem Tabakhandel enorme Geldmengen für den Staatshaushalt und Gewinne erzielen lassen. So wurden die anfänglichen Verbote bald durch eine gezielte Steuerpolitik ersetzt. Kaiser Napoleon III. beispielsweise sagte einst zu seinem Stab: "Sobald man mir eine Tugend nennt, die genauso viele Erträge bringt, werde er das steuermillionenschwere Laster verbieten."
1966 bewilligte der Kongress die Lieferung von 600 Millionen Zigaretten für Opfer einer Flutkatastrophe in Indien.
Der US-Wissenschaftler Charles Arntzen entwickelte an der Arizona State University nach mehreren vergeblichen Versuchen mit essbaren Pflanzen erfolgreich genmanipulierte Tabakpflanzen, die Impfstoffe gegen Cholera, pathogene Darmbakterien E. coli, das Pest-Bakterium und das Ebola-Virus produzieren. Der Pflanzensaft soll in Tablettenform ein preisgünstiges Medikament bieten.
(Quellen: GEO, Wikipedia)

In der Schweiz gilt seit dem 1. Mai 2010 sowohl das Bundesgesetz über das Passivrauchen, wie aber auch verschiedene strengere kantonale Gesetze. Im Kanton Zug kommt das Bundesgesetz zur Anwendung, welche das Rauchen in öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten verbietet. Die Ausnahme bilden Lokale, welche kleiner als 80 Quadratmeter sind, sofern diese ausreichend belüftet sind, und die Mitarbeiter einen entsprechenden Passus im Arbeitsvertrag unterzeichnet haben. In anderen Kantonen wie Zürich oder Basel sind auch diese Lokale rauchfrei. In den strengen Kantonen darf nur noch in speziell abgesonderten, Personal- und durchgangsfreien Räumen geraucht werden.

Unter der Führung der Lungenliga wurde eine Initiative mit 113’000 gültigen Unterschriften eingereicht, welche die Bestimmungen der strengsten Kantone übernehmen soll. Diese Volksabstimmung wird wahrscheinlich im Jahr 2012 oder 2013 durchgeführt.


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